In Zusammenhang mit der Umsetzung des § 72a Bundeskinderschutzgesetz und der zu unterzeichnenden Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII und §72a Abs. 2, 4 SGBVII zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Sportschützenverein Stuttgart-Untertürkheim e.V. wurden am 27.06.2014 vereinsintern folgende Vorgaben für das Training festgelegt:
- Das Jugendtraining soll regelmäßig in Gruppenarbeit erfolgen, es sollen regelmäßig zwei Aufsichten anwesend sein und die Kontroll- und Zugangsmöglichkeit durch Dritte soll jederzeit gewährleistet sein.
- Einzeltrainingseinheiten sollen nur nach Vereinbarung mit den Eltern stattfinden.
- Bestehende oder entstehende Privatbeziehungen zwischen Sportler/in und Trainer/in sollen offen kund gelegt werden.
- Private Treffen zwischen einzelnen Kindern und dem Trainer/der Trainerin sollen generell vermieden werden.
- Es wird grundsätzlich der Wille der Kinder und Jugendlichen respektiert. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen, es finden keinerlei körperliche Kontakte gegen den Willen der Kinder und Jugendliche statt.
- Unsere Übungsleiter/innen und Trainer/innen, die regelmäßig mit jungen Menschen zusammenarbeiten, sollten ihr eigenes Handeln regelmäßig reflektieren.
- In Kontakt mit anderen Menschen ist es wichtig, Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Berührungen wahrzunehmen, zu achten und zu reagieren, ihm Respekt und Rücksichtnahme zeigen.